Jeder Schiedsrichter hat Anspruch auf Fahrkosten. Bei der Ermittlung der Fahrkosten ist die kürzeste Wegstrecke pro Fahrt (= Hin- und Rückfahrt) in Abrechnung zu bringen. Jeder gefahrene Kilometer wird mit 0,30 EUR entschädigt. Eventuelle Umwege zur Abholung von Schiedsrichter-Assistenten dürfen grundsätzlich nicht abgerechnet werden.
*Siehe Spesenberechnung (NFV JWH) D – Jugend = 15 Euro, E – Jugend = 10 Euro + Fahrtkosten Die Quittungen bei Matti einreichen damit ihr das Geld vom Verein zurück bekommt. Bei offiziellen Ligaspielen ab D wird der Schiedsrichter nicht mehr in Bar bezahlt. Die Schiedsrichter rechnen sich selber über den Schiri-Pool ab.